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   VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20   

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VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20 (https://dejure.org/2022,21888)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 25.08.2022 - 18 K 3908/20 (https://dejure.org/2022,21888)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 25. August 2022 - 18 K 3908/20 (https://dejure.org/2022,21888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BApO § 4 Abs 1 Satz 2 Nr 1, § 6 Abs 2; GG Art 12 Abs. 1; StGB § 70; VwVfG NRW § 52 Abs 1
    Apotheke; Approbation als Apotheker; Berufsverbot; Krebsmedikamente; strafrechtliche Verurteilung; Unwürdigkeit; Unzuverlässigkeit; Verfassungsbeschwerde; Widerruf; Zytostatika

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterdosierten Krebs-Arzneimittel - und der Widerruf der Approbation

Besprechungen u.ä.

  • recht-vertieft.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Rechtmäßiger Widerruf der Approbation eines wegen gepanschter Krebsmedikamenten verurteilten Apothekers (Bottroper Apotheker)

Sonstiges

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Gepanschte Krebsmedikamente: Bottroper Apotheker erhält Approbation nicht zurück

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Die Volksgesundheit ist ein anerkanntes besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, zu dessen Schutz eine subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - Rn. 11 und 13; BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 9 (zum Widerruf der Approbation als Arzt), vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, Rn. 4, vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, Rn. 4, OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, Rn. 56 f. (jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung); Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 8 LA 114/14 -, Rn. 64 (zum Widerruf einer Approbation als Apotheker nach strafgerichtlicher Verurteilung); vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, Rn. 45 (zum Widerruf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut), jeweils zitiert nach juris.

    Erfasst werden auch mit der eigentlichen pharmazeutischen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehende Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für seinen Beruf als untragbar erscheinen lässt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 9, vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, Rn. 3, vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, Rn. 10, und vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, Rn. 60-64, jeweils zitiert nach juris.

    Maßgeblich für die tatrichterliche Würdigung ist, ob seit Beendigung der letzten Straftat bis zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung auch veränderte Umstände eingetreten sind, die der Annahme der Berufsunwürdigkeit entgegenstehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 13 f. und Rn. 16, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, juris, Rn. 48.

    Das ist bereits der Fall, wenn die Voraussetzungen der Berufsunwürdigkeit in diesem Zeitpunkt erfüllt sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 15 f., m.w.N. (zum Widerruf der Approbation als Arzt); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, juris, Rn. 48.

    Von diesen Grundsätzen ausgehend hat der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides vom 7. September 2020, vgl. vor dem Hintergrund der grundrechtlich gebotenen Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 9, ein gravierendes Fehlverhalten gezeigt, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Anforderungen an die Persönlichkeit des Apothekers schlechthin nicht vereinbar ist.

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird schließlich auch dadurch Rechnung getragen, dass für Betroffene die (theoretische) Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 11 BApO zu beantragen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6 m.w.N. sowie vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 13 (letztere zur Approbation als Arzt); VGH BaWü, Beschluss vom 19. April 2006 - 9 S 2317/05 -, juris, Rn. 13 (zum Widerruf der Approbation als Apotheker); siehe auch zur Wiedererteilung der Approbation als Apotheker BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -.

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2019 - 18 K 4999/17

    Apotheker, Pharmazeut, Ruhensanordnung, vorläufiges behördliches Berufsverbot,

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Die erkennende Kammer wies die Klage mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 18 K 4999/17 - unter Zulassung der Berufung ab.

    Ergänzend zum Vorstehenden verwies die Bezirksregierung auf die Begründung der Ruhensanordnung vom 14. März 2017, ihre Ausführungen im zugehörigen Klageverfahren - 18 K 4999/17 - sowie die Ausführungen der erkennenden Kammer im Urteil vom 10. Dezember 2019 zum vorgenannten Verfahren.

    Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlichen Erlasses des hier streitgegenständlichen Approbationswiderrufes erklärten die Beteiligten das vom Kläger gegen das Urteil der Kammer vom 10. Dezember 2019 - 18 K 4999/17 - erhobene, beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geführte Berufungsverfahren - 13 A 516/20 - übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses und des zugehörigen Verfahrens - 18 K 4999/17 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung Münster zum Widerrufsverfahren und der strafgerichtlichen Akten Bezug genommen.

    Ein Apotheker, der - wie der Kläger - mit einer Erlaubnis zur Herstellung von Zytostatika für die Behandlung von Krebspatienten die Maßgaben der ärztlichen Verordnung massiv und wiederholt in mehreren tausend Fällen nicht einhält und dadurch nicht überschaubare Gesundheitsgefährdungen für teils schwer erkrankte Patientinnen und Patienten in Kauf nimmt und deren Vertrauen rücksichtslos missbraucht, um seine persönlichen finanziellen Interessen zu befriedigen, verletzt den Kernbereich seiner beruflichen Pflichten in äußerst hohem Maße, so bereits im Rahmen des Einstellungsbeschlusses zum Berufungsverfahren betreffend das Urteil der Kammer vom 10. Dezember 2019 - 18 K 4999/17 - das OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - 13 A 516/20 - (n.v.); vgl. auch die vertieften Ausführungen der Kammer im Urteil vom 10. Dezember 2019 -18 K 4999/17 -, juris, Rn. 67.

    Der Kläger ist den vorgenannten, im Wesentlichen bereits in dem zur Ruhensanordnung ergangenen Urteil der Kammer vom 10. Dezember 2019 - 18 K 4999/17 - (juris), getroffenen Erwägungen, laut denen er zur Ausübung des Berufs als Apotheker sowohl unwürdig als auch unzuverlässig ist, nicht in rechtlich durchgreifender Weise entgegengetreten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2019 - 13 A 897/17

    Rechtswidrige Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt; Anknüpfung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Die Volksgesundheit ist ein anerkanntes besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, zu dessen Schutz eine subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - Rn. 11 und 13; BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 9 (zum Widerruf der Approbation als Arzt), vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, Rn. 4, vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, Rn. 4, OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, Rn. 56 f. (jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung); Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 8 LA 114/14 -, Rn. 64 (zum Widerruf einer Approbation als Apotheker nach strafgerichtlicher Verurteilung); vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, Rn. 45 (zum Widerruf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut), jeweils zitiert nach juris.

    Erfasst werden auch mit der eigentlichen pharmazeutischen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehende Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für seinen Beruf als untragbar erscheinen lässt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 9, vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, Rn. 3, vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, Rn. 10, und vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, Rn. 60-64, jeweils zitiert nach juris.

    Die Verlässlichkeit des Abrechnungssystems ist eine unerlässliche Bedingung für das Funktionieren der medizinischen wie auch pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung, die der Sicherung eines besonders wichtigen Allgemeininteresses dient, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 772/10 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019- 13 A 897/17 -, juris, Rn. 65, m.w.N.

    Angesichts der außerordentlichen Vielzahl der im Kernbereich der beruflichen Tätigkeit des Klägers begangenen Taten und der dabei aufgrund der betrügerischen Abrechnungen gegenüber den (öffentlichen) Kostenträgern über einen Zeitraum von fast fünf Jahren erzielten hohen Gewinne im mehrstelligen Millionenbereich würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand aller Apotheker nachhaltig erschüttert, wenn ein solches Verhalten für den Fortbestand der Approbation des Klägers folgenlos bliebe, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 3 B 68.13 -, juris, Rn. 10 (zum Widerruf einer Approbation als Arzt); OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, juris, Rn. 67 f. m.w.N. (zum Ruhen einer Approbation als Arzt).

    Maßgeblich dafür ist die jeweilige Situation des Betroffenen sowie sein vor allem durch Art, Schwere und Anzahl der strafbewerten Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris, Rn. 10 (zum Logopäden, mit Verweis auf das Berufsrecht der Ärzte); OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 -13 A 897/17 -, juris, Rn. 70 f.

  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2022 - 18 K 4251/20

    Widerruf Approbation Psychologischer Psychotherapeut, Straftaten im

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Die Volksgesundheit ist ein anerkanntes besonders wichtiges Gemeinschaftsgut, zu dessen Schutz eine subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 - Rn. 11 und 13; BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 9 (zum Widerruf der Approbation als Arzt), vom 27. Januar 2011 - 3 B 63.10 -, Rn. 4, vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, Rn. 4, OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, Rn. 56 f. (jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bundesärzteordnung); Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 8 LA 114/14 -, Rn. 64 (zum Widerruf einer Approbation als Apotheker nach strafgerichtlicher Verurteilung); vgl. auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, Rn. 45 (zum Widerruf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut), jeweils zitiert nach juris.

    Maßgeblich für die tatrichterliche Würdigung ist, ob seit Beendigung der letzten Straftat bis zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung auch veränderte Umstände eingetreten sind, die der Annahme der Berufsunwürdigkeit entgegenstehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 13 f. und Rn. 16, m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, juris, Rn. 48.

    Das ist bereits der Fall, wenn die Voraussetzungen der Berufsunwürdigkeit in diesem Zeitpunkt erfüllt sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 15 f., m.w.N. (zum Widerruf der Approbation als Arzt); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Juni 2022 - 18 K 4251/20 -, juris, Rn. 48.

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden oder Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - und Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -).

    Erfasst werden auch mit der eigentlichen pharmazeutischen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehende Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für seinen Beruf als untragbar erscheinen lässt, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 9, vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -, Rn. 3, vom 28. August 1995 - 3 B 7.95 -, Rn. 10, und vom 9. Januar 1991 - 3 B 75.90 -, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 - 13 A 897/17 -, Rn. 60-64, jeweils zitiert nach juris.

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden oder Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - und Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 - vgl. ferner VG München, Urteil vom 16. Oktober 2007 - M 16 K 06.4847 - BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 8 ZB 15.470 -, Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. April 2019 - 8 K 11837/17 - Rn. 32 ff. (die beiden letztgenannten Entscheidungen jeweils mit weiteren Nachweisen sowie jeweils zum Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit), jeweils zitiert nach juris.

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Maßgeblich dafür ist die jeweilige Situation des Betroffenen sowie sein vor allem durch Art, Schwere und Anzahl der strafbewerten Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris, Rn. 10 (zum Logopäden, mit Verweis auf das Berufsrecht der Ärzte); OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2019 -13 A 897/17 -, juris, Rn. 70 f.

    Der Schutz des wichtigen Gemeinschaftsguts der Gesundheitsversorgung des einzelnen Patienten und der Bevölkerung rechtfertigt es, die Betätigung eines Apothekers zu unterbinden, der sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22.09 -, juris, Rn. 16 (zum Widerruf der Berufserlaubnis als Logopäde) und Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 3 B 61.10 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2018 - 13 A 2079/18 -, juris, Rn. 39 f. und vom 31. August 2006 - 13 A 1190/05 -, juris, Rn. 13.

  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Von diesen Grundsätzen ausgehend hat der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheides vom 7. September 2020, vgl. vor dem Hintergrund der grundrechtlich gebotenen Möglichkeit der Wiedererteilung der Approbation BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rn. 9, ein gravierendes Fehlverhalten gezeigt, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Anforderungen an die Persönlichkeit des Apothekers schlechthin nicht vereinbar ist.

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird schließlich auch dadurch Rechnung getragen, dass für Betroffene die (theoretische) Möglichkeit besteht, nach Abschluss des Widerrufsverfahrens einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und gegebenenfalls die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 2 Abs. 2, 11 BApO zu beantragen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rn. 6 m.w.N. sowie vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, Rn. 13 (letztere zur Approbation als Arzt); VGH BaWü, Beschluss vom 19. April 2006 - 9 S 2317/05 -, juris, Rn. 13 (zum Widerruf der Approbation als Apotheker); siehe auch zur Wiedererteilung der Approbation als Apotheker BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -.

  • BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Klägers gegen seine strafrechtliche Verurteilung durch das Landgericht Essen mit Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 - mit der Maßgabe als unbegründet, dass gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 13.605.408 Euro angeordnet wird.

    Das Urteil des Landgerichts Essen vom 6. Juli 2018 ist aufgrund und in Gestalt des unanfechtbaren Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2020 - 4 StR 503/19 - rechtskräftig.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden oder Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - und Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 -).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden oder Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 - und Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10.03 - vgl. ferner VG München, Urteil vom 16. Oktober 2007 - M 16 K 06.4847 - BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 8 ZB 15.470 -, Rn. 21; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. April 2019 - 8 K 11837/17 - Rn. 32 ff. (die beiden letztgenannten Entscheidungen jeweils mit weiteren Nachweisen sowie jeweils zum Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit), jeweils zitiert nach juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2018 - 13 A 1535/17

    Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20
    Für den gefahrenabwehrrechtlichen Widerruf der Approbation als Apotheker bedarf es keines strafbaren, insbesondere keines im Sinne des Strafrechts schuldhaften Verhaltens (Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2018 - 13 A 1535/17 - und HessVGH, Beschluss vom 13. April 2022 - 7 A 2210/18.Z -).

    Er stellt keine weitere Bestrafung dar und setzt deshalb (nicht einmal) ein strafbares Verhalten voraus, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2018 - 13 A 1535/17 -, juris, Rn. 7; bezugnehmend hierauf VG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2019 - 5 K 4827/17 -, juris, Rn. 50.

  • VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18

    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

  • BGH, 19.06.1996 - XII ARZ 5/96

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Begründung eines Wohnsitzes am

  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • VG Aachen, 10.01.2019 - 5 K 4827/17

    Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich

  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 8 ZB 15.470

    Luftsicherheitsrechtliche und persönlich Unzuverlässigkeit eines Piloten

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05

    Zur Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2018 - 13 A 2079/18

    Bewirken des für die Annahme der Unwürdigkeit erforderlichen Vertrauensverlusts

  • BVerfG, 05.10.2010 - 1 BvR 772/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 13 A 1300/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Anordnung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2003 - 13 B 1944/03

    Widerruf der Approbation gegen einen Arzt wegen eines Strafverfahrens;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 13 A 1190/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation als Arzt wegen Steuerhinterziehung;

  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2019 - 8 K 11837/17
  • VG München, 16.10.2007 - M 16 K 06.4847
  • BVerwG, 07.11.2011 - 8 KSt 8.11
  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 13 A 21.2829

    Vollstreckung von Kosten zulasten der Ehefrau

  • VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 19.89

    Keine Aufhebung des Wohnsitzes durch Haft

  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 1373/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im

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